Kostenübernahme


Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden im Normalfall von den privaten und Beihilfeversicherungen übernommen. Bitte erfragen Sie die genauen Details bei Ihrer Krankenversicherung.

Sie erhalten von mir eine Rechnung als Privat- oder Beihilfeversicherter mit Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung einreichen können.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung.
Je nach Tarif können bis zu 100% der Kosten erstattet werden.


Das Behandlungshonorar stellt kein Maß für einen Behandlungserfolg dar, sondern die Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit und die damit verbundenen Kosten. Bei weiteren Kostenfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.